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   OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23   

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OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23 (https://dejure.org/2023,17957)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2023 - 13 WF 78/23 (https://dejure.org/2023,17957)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - 13 WF 78/23 (https://dejure.org/2023,17957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anpassung von Kindesunterhalt; Zahlung von Mindestunterhalt für minderjähriges Kind; Vereinfachtes Verfahren bezüglich des Kindesunterhalts; Verpflichtung des Elternteils zur Zahlung von Barunterhalt bei Leben des Kindes in seinem Haushalt; Zulässigkeit neuen Vortrags ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Schranken bei der Festsetzung von Barunterhalt im vereinfachten Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23
    Wenn der Antragsgegner seine Unterhaltspflicht teilweise durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, kann ein etwaig daneben geschuldeter Barunterhalt nicht im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG festgesetzt werden (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2021, 615; OLG Nürnberg, FamRZ 2018, 697; BGH, FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens; Macco in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 249 FamFG Rn. 19; Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 249 FamFG Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2020 - 3 WF 68/20

    Unstatthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens nach § 249 Abs. 2 FamFG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23
    Da eine Beschwerde gegen die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren auf neue Tatsachen gestützt werden kann (§ 65 Abs. 3 FamFG), kann der Antragsgegner die mangelnde Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens im Beschwerdeverfahren erstmals rügen, obwohl er sie bereits im erstinstanzlichen Anhörungsverfahren nach § 252 Abs. 1 FamFG hätte erheben können (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 531; OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1501; Macco, a. a. O. § 256 FamFG Rn. 6; Giers in Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2020 § 256 FamFG Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2020 - 9 WF 241/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23
    Wenn der Antragsgegner seine Unterhaltspflicht teilweise durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, kann ein etwaig daneben geschuldeter Barunterhalt nicht im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG festgesetzt werden (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2021, 615; OLG Nürnberg, FamRZ 2018, 697; BGH, FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens; Macco in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 249 FamFG Rn. 19; Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 249 FamFG Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2014 - 13 WF 270/14
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23
    Das Beschwerdeverfahren im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist - wie das erstinstanzliche Verfahren, § 253 Abs. 1 Satz 1 FamFG - allein als schriftliches Verfahren vorgesehen; § 117 FamFG gilt nicht (Senat, FamRZ 2015, 1512; Schmitz in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 10 Rn. 681. ; Macco in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 256 FamFG Rn. ).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 18 WF 24/13
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 13 WF 78/23
    Da eine Beschwerde gegen die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren auf neue Tatsachen gestützt werden kann (§ 65 Abs. 3 FamFG), kann der Antragsgegner die mangelnde Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens im Beschwerdeverfahren erstmals rügen, obwohl er sie bereits im erstinstanzlichen Anhörungsverfahren nach § 252 Abs. 1 FamFG hätte erheben können (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 531; OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1501; Macco, a. a. O. § 256 FamFG Rn. 6; Giers in Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2020 § 256 FamFG Rn. 11).
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